Referendariat und wissenschaftliche Mitarbeit

Die Referendarsausbildung ist für uns ein wichtiger Bestandteil des Anwaltsberufs und gehört zu unserer Nachwuchsförderung. Wir bieten eine praxisorientierte Tätigkeit in unseren energie- und wirtschaftsrechtlichen Themengebieten, stets gut eingebunden in Teams mit konkreten Ansprechpartner*innen.
Referendar*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen unterstützen uns bei der laufenden Beratung unserer Mandanten. Die Zusammenführung der theoretischen Rechtskenntnisse mit der anwaltlichen Praxis liegt stets im Fokus unserer juristischen Ausbildung. So entsteht ein wertvoller Lernprozess, von dem beide Seiten in der weiteren Zusammenarbeit profitieren und im Rahmen dessen die Referendar*innen, Studierenden oder Promovierenden umfangreiche Arbeitserfahrungen sammeln können. Mit dem BBH-Nachwuchs-Netzwerk möchten wir diese Synergien noch verstärken. Für Referendar*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen bieten wir damit zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten, wie z.B. die in der Regel zweiwöchentlich angesetzten Fachvorträge. Wir regen außerdem den Austausch untereinander und mit den Kolleg*innen teamübergreifend an.
Bereits in der Anwalts- oder Wahlstation lässt sich aufgrund der intensiven Zusammenarbeit eine gute Basis für eine Übernahme in unsere „BBH-Familie“ schaffen. Fun Fact: einige unserer Partner*innen sind bereits seit ihrem Referendariat bei uns.